Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Staufenrent Autovermietung — Stand: August 2025
Staufenrent Autovermietung
Inhaber: David Schneider | Im Engenlauch 14, 73035 Göppingen
Telefon: +49 176 72079871
E-Mail: staufenrent@gmail.com

(Nachfolgend insbesondere auch Vermieter/Anbieter)

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem oben bezeichneten Anbieter (auch „Vermieter" etc.) und dem jeweiligen Kunden (auch „Kunde", „Mieter" etc.) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Andere Personen sind Unternehmer. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer ist auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

(3) Diese Allgemeinen Bedingungen gelten gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, in ihrer jeweils neuesten Fassung auch für alle Folgegeschäfte, ohne dass das bei deren Abschluss ausdrücklich erwähnt oder vereinbart werden muss. Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen eines Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

(5) Vertragsstrafen weisen wir ausdrücklich zurück.

(6) „Schriftform" gemäß dieser AGB umfasst auch stets die Textform.

§ 2 Angebotene Leistungen, Vertragsschluss

(1) Wir bieten die Anmietung von Kraftfahrzeugen und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen an.

(2) Der Mietvertrag kommt in der Regel durch Unterzeichnung des Mietvertragsformulars zustande.

(5) Der Vertragspartner kann auch in Textform (z.B. per E-Mail, auch WhatsApp, sonstige Messenger gelten als Textform im Sinne dieser AGB) eine verbindliche Bestellung, also ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages abgeben. An ein Angebot zum Vertragsabschluss ist der Kunde in der Regel für 7 Tage gebunden, soweit nicht anders angegeben. Der Anbieter bestätigt den Eingang des Angebotes. Dies ist jedoch keine Wirksamkeitsvoraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages und stellt keine Annahme des Angebots dar. Das Angebot kann vom Anbieter innerhalb dieser 7 Tage durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform angenommen werden.

(6) Auftragsbestätigungen werden in Textform übersandt und enthalten die jeweiligen Pflichtinformationen für Verbraucher und den Vertragstext, insbesondere diese AGB und häufig bereits eine Rechnung.

(7) Website: Angaben auf der Website sind freibleibend. Ein Online-Checkout mit Zahlbutton wird derzeit nicht angeboten; bei späteren Anpassungen gelten die entsprechenden Pflichthinweise.

§ 3 Mietpreise und Nebenkosten

(4) Im Mietpreis enthalten sind:

(5) Zusätzlich berechnet werden:

(6) Leistungen und Preise können individuell vereinbart werden. Ergänzend gilt stets unser jeweiliges Preis- und Leistungsverzeichnis, das diesen AGB nochmal angehängt ist.

§ 4 Reservierung und Stornierung – Kein Widerrufsrecht

(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht gem. § 355 BGB besteht nicht, da es sich um die Vermietung eines Beförderungsmittels für einen spezifischen Termin handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

(2) Reservierung: Reservierungen sind erst nach Eingang einer Anzahlung gemäß der angehängten Preisliste verbindlich.

(3) Stornierungsgebühren:

(4) Die Stornogebühr entfällt anteilig für Tage, an denen das Fahrzeug anderweitig vermietet werden kann.

§ 5 Lieferung, Lieferzeit, Übergabe, Rückgabe, Verspätung, pflegliche Behandlung des Mietobjektes

(1) Grundsätzlich gilt die im Bestellprozess oder im Anmietungsformular angegebene Mietzeit.

(2) Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem, verkehrssicherem und gereinigtem Zustand übergeben. Vorhandene Schäden werden im Übergabeprotokoll dokumentiert.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand beim Empfang auf seine Verkehrssicherheit, Betriebsfähigkeit und etwaige Mängel, Kratzer etc. umgehend zu prüfen. Den Zustand des übernommenen Mietgegenstandes und den Umfang des Zubehörs bestätigt der Kunde bei Beginn der Mietzeit auf dem Übergabeprotokoll.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, das Mietobjekt, das Zubehör und sonstiges überlassenes Material sicher aufzubewahren.

(6) Der Mieter zahlt den Mietpreis, soweit vereinbart, Gebühren für die Vollkaskoversicherung, die Insassenunfallversicherung, Nutzung der Anhängerkupplung und ggfs. Rückführungsgebühren, Kosten für Kraftstoff und Betankungsservice bei Rückgabe ohne vollen Tank (bei der Rückgabe ist der Tankbeleg vorzulegen), sämtliche auf die zuvor genannten Positionen anfallende Steuern, Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, es sei denn diese sind auf unser Verschulden zurückzuführen.

(7) Die Rückgabe erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort, gereinigt und mit dem bei Übergabe vorhandenen Tankstand.

(8) Beschädigungen an Mietobjekten und Zubehör sind stets bei Feststellung zu melden. Nach der Feststellung von Beschädigungen, die die Betriebssicherheit beeinträchtigen, dürfen die Mietobjekte nicht mehr betrieben werden.

(9) Die Rückgabe hat samt Wagenpapieren und Schlüsseln am Ende der vereinbarten Mietzeit und am Anmietungs- oder vereinbarten Ort zu erfolgen. Wir sind berechtigt, bei nicht fristgerechter Rückgabe das Fahrzeug auf Kosten des Kunden abzuholen.

§ 6 Fahrer

(1) Das Fahrzeug darf nur vom Kunden und den vereinbarten Fahrern, die einen gültigen Führerschein besitzen, gefahren werden. Der Kunde haftet für das Verschulden aller Personen, denen er den Gebrauch des Mietobjektes überlässt oder denen er die Mitfahrt gewährt, wie für eigenes Verschulden.

(2) Gegen eine Gebühr von 30 € pro Person können weitere Fahrer eingetragen werden; dies bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters.

(3) Die Anmietung und Nutzung unserer Fahrzeuge ist ab dem 18. Lebensjahr gestattet. Es gelten die jeweils vereinbarten Bedingungen der Fahrer (z.B. ein oder mehrere Fahrer).

(4) Für Jungfahrer unter 21 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr von 43,99 € berechnet.

(5) Wird das Fahrzeug von einer nicht autorisierten Person geführt, haftet der Mieter für sämtliche daraus entstehenden Schäden, Kosten und Bußgelder. Der Vermieter kann einen pauschalierten Schadensersatz bis zu 1.000 € verlangen.

§ 7 Nutzungsbeschränkungen

(1) Das Mietobjekt darf nicht zu gewerblichen Zwecken (z.B. Taxi, Fahrschule, Rennen) ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters genutzt werden.

(5) Die Verwendung automatischer Waschanlagen ist untersagt. Zulässig ist ausschließlich die manuelle Reinigung (z.B. Waschbox, Handwäsche). Schäden, die durch die Nutzung automatischer Waschanlagen entstehen, trägt der Mieter.

(6) Das Mietobjekt darf nicht untervermietet werden.

§ 8 Berechtigte Fahrer

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den Fahrern, welche mit Namen und Anschrift im Mietvertrag aufgeführt sind, geführt werden. Gestatten Sie einem nicht berechtigten Fahrer, das Fahrzeug zu führen, stellt dies eine Verletzung der Bedingungen dar, sodass Sie gegenüber der Staufenrent-Autovermietung für die daraus entstehenden Schäden haften, die durch Sie verursacht werden. Der Mieter bleibt gegenüber dem Vermieter für die Erfüllung aller Pflichten aus dem Mietvertrag und der dazugehörigen zusätzlichen Bedingungen verantwortlich.

§ 9 Verlängerung der Mietdauer

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Dazu muss eine zusätzliche Depotleistung, welche die Kosten der verlängerten Mietdauer deckt, geleistet werden. Der Vermieter kann ohne Angaben von Gründen die Verlängerung verweigern. Auf Verlangen des Vermieters muss der Mieter das Fahrzeug am vereinbarten Übergabeort vorführen. Soweit einer Verlängerung des Mietverhältnisses zugestimmt wird, gelten alle Bedingungen des ursprünglichen Mietverhältnisses unverändert weiter, wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

§ 10 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt:

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (sogenannte Kardinalpflicht), ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt.

(9) Der Kunde stellt uns von der Haftung gegenüber Dritten frei, insbesondere wegen Verlust oder Schäden an Gegenständen oder wegen der Verletzung von Körper, Leib und Leben im Zusammenhang mit dem Mietvertrag.

§ 11 Verhalten bei Unfall/Schaden/Panne/Diebstahl

(1) Bei Unfall, Diebstahl, Vandalismus oder sonstigen Schäden ist der Mieter verpflichtet:

(2) Die Kosten notwendiger Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten trägt der Kunde. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für das übergebene Gerät und haftet für den Zustand der Geräte und des Zubehörs bei Rückgabe sowie für sämtliche Schäden. Das gilt insbesondere für Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen, einschließlich Personenschäden. Die Haftung Dritter bleibt davon unberührt. Der Kunde hat uns sämtliche Mängel unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des gemieteten Gerätes, schriftlich anzuzeigen.

§ 12 Pannenhilfe und Reparaturen

(2) Reparaturen werden von uns übernommen, wenn sie nicht durch unsachgemäße Handhabe des Mietobjektes oder auf Verschulden des Kunden, oder dessen Erfüllungsgehilfen, Fahrer und andere zurückzuführen sind. Vor Reparaturen, die einen Betrag von 50 € übersteigen (ohne MwSt.), ist unsere Weisung einzuholen. Wenn der Kunde dies unterlässt, erstatten wir nur die Kosten, die für die Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit unbedingt erforderlich waren. Bereicherungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Der Vermieter unterhält keinen Fahrzeugpool für Ersatzfahrzeuge. Ein Anspruch auf Ersatzfahrzeug besteht nicht.

§ 13 Versicherung & Selbstbeteiligung

(1) Das Mietfahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert.

(2) Die Vollkaskoversicherung gilt mit einer Selbstbeteiligung von 1.500 € je Schadenereignis; die Selbstbeteiligung wird von einer etwaigen Entschädigung abgezogen.

(3) Der Mieter haftet für Schäden, die er vorsätzlich verursacht.

(6) Soweit eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde, die einen Schaden abdeckt, beschränkt sich die Haftung des Kunden für diesen konkreten Schaden auf den Selbstbeteiligungssatz.

(7) Soweit der Kaskoversicherer Schäden und Schadensnebenkosten nicht ersetzt, haftet der Kunde uns gegenüber.

(8) Soweit ein Dritter uns Schäden ersetzt, wird der Kunde von seiner Ersatzpflicht befreit.

(9) Der Kunde stellt uns von der Haftung gegenüber Dritten frei, insbesondere wegen Verlust oder Schäden an Gegenständen oder wegen der Verletzung von Körper, Leib und Leben im Zusammenhang mit dem Mietvertrag.

§ 14 Rauchverbot

(1) In allen Fahrzeugen gilt ein absolutes Rauchverbot (inkl. E-Zigaretten, Vapes, Shishas).

(2) Bei Verstößen wird eine pauschale Sonderreinigungsgebühr bis zu 800 € erhoben, es sei denn, der Mieter weist geringere Kosten nach.

(3) Der Mieter haftet auch für Verstöße mitfahrender Personen.

§ 15 Fahrzeug-Ortung (GPS)

(1) Die Fahrzeuge können mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet sein. Der Mieter gibt dem Vermieter ausdrücklich die Einwilligung zur Ortung/zum Tracking. Eine Ortung erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Sicherstellung des Fahrzeugs.

(3) Der Mieter hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Datenverarbeitung gemäß Art. 15–18 DSGVO.

(4) Manipulationen an Ortungssystemen sind untersagt und berechtigen zur fristlosen Kündigung sowie Schadensersatzansprüchen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Diese AGB wurden anwaltlich erstellt bzw. geprüft durch www.Kanzlei-Kick.de (RA Andreas Kick LL.M. (Stellenbosch)) in Zusammenarbeit mit yourXpert – Stand: August 2025

Anlagen / Vertragsbestandteile

Preis- und Leistungsverzeichnis

(jeweils inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer von 19 %)